Zeitplan
Ein Großvorhaben wie der Bau eines neuen Kraftwerks durchläuft ein umfangreiches, öffentliches Genehmigungsverfahren, das die Auswirkungen des Neubaus auf alle Schutzgüter eingehend prüft und bewertet. In den Genehmigungsprozess werden möglichst viele Beteiligte einbezogen: das Land, die Kommunen und die Bevölkerung.
Derzeit: Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ein Großvorhaben wie der Bau eines neuen Kraftwerks durchläuft ein umfangreiches, öffentliches Genehmigungsverfahren, das die Auswirkungen des Neubaus auf alle Schutzgüter eingehend prüft und bewertet. Nachdem eine Besprechung über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen mit den zuständigen Behörden und unter Beteiligung der Umweltverbände am 18.06.08 stattgefunden hat („Scoping-Termin“), wird für das Kraftwerk 50plus der Antrag auf die erste Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bis Ende 2009 eingereicht. Die Antragsunterlagen werden nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung durch die Genehmigungsbehörden zur Einsichtnahme ausgelegt. Über die Auslegung wird in den ortsüblichen Medien unterrichtet.
| Scoping Termin | 18.06.2008 |
| Rechtskräftiger Bebauungsplan | August 2008 |
| Einreichen der Genehmigungsunterlagen nach BImSchG |
1. Quartal 2009 |
| Bauvorbereitende Maßnahmen | ab 2009 |
| Bau | ab Anfang 2010 |
| Inbetriebnahme | ab 2015 |